Mit 17 Jahren alleine mit dem Auto unterwegs!
Wann kann ich beginnen?
Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren!
Wie ist der Ablauf?
– Finden von 1 bis max. 2 Begleitern
Dieser muss seit 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen, während der letzten 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben, ein Nahverhältnis zum Bewerber haben und darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften belangt worden sein. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Begleiter im Bescheid eingetragen und darf die Ausbildungsfahrten durchführen!
Darüber hinaus sollte die Begleitperson jede Menge Zeit und Geduld mitbringen!
– Grundausbildung in der Fahrschule (Theorieausbildung, 12 Fahrstunden plus theoretische Einweisung)
– Ärztliche Untersuchung
– Der L17-Antrag wird von uns direkt an die Landespolizeidirektion übermittelt!
– Theoretische Prüfung (kann bereits nach vollständig absolvierter Theorieausbildung abgelegt werden-spätestens aber vor der praktischen Prüfung)
– Ausbildungsfahrten 1. Teil (mind. 1000 km)
(Mit Begleiter lt. Bescheid; das Fahrzeug muss vorne und hinten mit „L-Tafel“ gekennzeichnet sein)
– Überprüfungsfahrt mit Nachbesprechung in der Fahrschule mit dem Privatauto (Führerscheinwerber, Begleiter und Fahrlehrer)
– Ausbildungsfahrten 2. Teil (mind. 1000 km)
– Überprüfungsfahrt mit Nachbesprechung in der Fahrschule mit dem Privatauto (Führerscheinwerber, Begleiter und Fahrlehrer)
– Ausbildungsfahrten 3. Teil (mind. 1000 km)
– 3 Fahrstunden inkl. Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule mit dem Fahrschulauto (Führerscheinwerber und Fahrlehrer)
– Erste-Hilfe-Kurs (wenn nicht schon vorhanden)
– Das vollständig ausgefüllte Fahrtenprotokoll muss spätestens eine Woche vor der praktischen Prüfung in der Fahrschule abgegeben werden
– Praktische Prüfung (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr)
Achtung!
Mit dem L17-Führerschein darfst du bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark unterwegs sein!
Die Probezeit gilt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr!