Test
Erste-Hilfe-Kurs
Alles bei uns im Haus…..
Das Rote Kreuz schickt Lehrbeauftragte zu uns, die in der Fahrschule Erste-Hilfe-Kurse abhalten.
Termin: 1-2 Mal im Monat an einem Samstag von 09:00 – 15:00 Uhr
Kosten: 65 €

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Ausbildung allgemein
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bei uns im Büro (Mo – Fr 9:45 – 18:00).
Bitte zur Anmeldung mitbringen:
· Geburtsurkunde (Kopie)
· Meldezettel (Kopie)
· Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
· 1 Lichtbild (EU-Format)
· Erste-Hilfe-Kurs – Nachweis (wenn schon vorhanden)
· Namensänderungsurkunde (z.B.Heiratsurkunde)
2. Theorieausbildung
In der Zeit Mo – Fr 10:00 – 12:00 und/oder 18:00 – 20:00.
3. Praxisausbildung
Fahrstunden werden nach deinen Zeitvorgaben vom Büro eingeteilt.
4. Arzt
Der Arzt kommt am dritten Kurstag zu uns ins Haus (ca.18:00 Uhr)
Bitte mitbringen: Amtlicher Lichtbildausweis, 35 €
Für große Klassen 50 €, zusätzl. Brillen- und/oder Kontaktlinsenpass (Optiker)
5. Erste-Hilfe-Kurs
Ein- bis zweimal im Monat in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr
Bitte mitbringen: 65 €
6. Garantie
Wie du die Prüfungsgarantie für die theoretische und praktische Prüfung erlangen kannst, erklären wir dir genauestens bei der Kurseinführung (am ersten Kurstag, eine Stunde vor Kursbeginn).
7. Führerscheinprüfung
Für die Theorieprüfung 1 Woche vorher im Büro anmelden. Am Tag der Prüfung bitte um 13:00 Uhr in der Fahrschule sein und nicht vergessen: Reisepass/Personalausweis!
Für die Praxisprüfung 1 Woche vorher im Büro anmelden. Die genaue Uhrzeit kann am Mittwoch vor der Prüfung zwischen 14:00 und 18:00 Uhr erfragt werden und nicht vergessen:
Reisepass/Personalausweis!
8. Mehrphasenausbildung
Siehe unten
Test
BL17 – Ausbildung
Mit 17 Jahren alleine mit dem Auto unterwegs!
Wann kann ich beginnen?
Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren!
Wie ist der Ablauf?
– Finden von 1 bis max. 2 Begleitern
Dieser muss seit 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen, während der letzten 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben, ein Nahverhältnis zum Bewerber haben und darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften belangt worden sein. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Begleiter im Bescheid eingetragen und darf die Ausbildungsfahrten durchführen!
Darüber hinaus sollte die Begleitperson jede Menge Zeit und Geduld mitbringen!
– Grundausbildung in der Fahrschule (Theorieausbildung, 12 Fahrstunden plus theoretische Einweisung)
– Ärztliche Untersuchung
– Der L17-Antrag wird von uns direkt an die Landespolizeidirektion übermittelt!
– Theoretische Prüfung (kann bereits nach vollständig absolvierter Theorieausbildung abgelegt werden-spätestens aber vor der praktischen Prüfung)
– Ausbildungsfahrten 1. Teil (mind. 1000 km)
(Mit Begleiter lt. Bescheid; das Fahrzeug muss vorne und hinten mit „L-Tafel“ gekennzeichnet sein)
– Überprüfungsfahrt mit Nachbesprechung in der Fahrschule mit dem Privatauto (Führerscheinwerber, Begleiter und Fahrlehrer)
– Ausbildungsfahrten 2. Teil (mind. 1000 km)
– Überprüfungsfahrt mit Nachbesprechung in der Fahrschule mit dem Privatauto (Führerscheinwerber, Begleiter und Fahrlehrer)
– Ausbildungsfahrten 3. Teil (mind. 1000 km)
– 3 Fahrstunden inkl. Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule mit dem Fahrschulauto (Führerscheinwerber und Fahrlehrer)
– Erste-Hilfe-Kurs (wenn nicht schon vorhanden)
– Das vollständig ausgefüllte Fahrtenprotokoll muss spätestens eine Woche vor der praktischen Prüfung in der Fahrschule abgegeben werden
– Praktische Prüfung (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr)
Achtung!
Mit dem L17-Führerschein darfst du bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark unterwegs sein!
Die Probezeit gilt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr!
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Die Mehrphasenausbildung
Seit 2003 sind alle Führerscheinneulinge der Klassen A und B dazu verpflichtet, die Mehrphasenausbildung zu durchlaufen. Dabei spielt das Alter der Fahranfänger keine Rolle.
Nach bestandener praktischer Prüfung müssen innerhalb des ersten Jahres (bei A sind es 14 Monate!) je nach Klasse bis zu drei Module absolviert werden.
Die zweite Ausbildungsphase für die einzelnen Führerscheinklassen im Überblick:
· Mehrphase für die Klasse B
o Erste Perfektionsfahrt: 2 bis 4 Monate nach Führerscheinerwerb (also nach ca. 3 Monaten) mit dem Fahrschulauto.
o Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: 3 bis 9 Monate nach Führerscheinerwerb (also nach ca. 6 Monaten) mit eigenem Auto/Leihauto.
o Zweite Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Führerscheinerwerb (also nach ca. 9 Monaten) mit dem Fahrschulauto.
Achtung: Zwischen erster und zweiter Perfektionsfahrt müssen mindestens 3 Monate liegen!
o Kosten: 450 €
· Mehrphase für die Klasse BL17
o Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: 3 bis 9 Monate nach Führerscheinerwerb (also nach ca. 6 Monaten) mit eigenem Auto/Leihauto.
o Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Führerscheinerwerb (also nach ca. 9 Monaten) mit dem Fahrschulauto.
o Kosten: 350 €
· Mehrphase für die Klasse A1, A2, A (nur bei der Ersterteilung)
o Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining: 2 bis 12 Monate nach Führerscheinerwerb mit eigenem Motorrad/Leihmotorrad.
o Perfektionsfahrt: 4 bis 14 Monate nach Führerscheinerwerb mit eigenem Motorrad/Fahrschulmotorrad.
Achtung: Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen!
o Kosten: 390 €
· Mehrphase für die Klassen A und B
o Es müssen die Module für beide Klassen im jeweils vorgeschriebenen Zeitraum absolviert werden.
o Kosten: 800 €
Test
E zu B – Ausbildung
Wann brauche ich einen eigenen E zu B Führerschein?
In der Regel braucht man den E zu B Führerschein nur dann, wenn es sich um einen schweren Anhänger handelt (höchstzulässige Gesamtmasse über 750 kg). Ebenfalls wenn das Zugfahrzeug und Anhänger zusammen eine höhere höchstzulässige Gesamtmasse von mehr als 3500 kg erreichen!
Welchen E zu B Führerschein brauche ich?
Code 96:
Wer im Besitz dieses Führerscheines ist, der darf eine Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger lenken, deren Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen max. 4250 kg beträgt!
Die im Zulassungsschein angegebene max. Anhängelast darf dabei aber nicht überschritten werden und die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (bei geländegängigen PKW, Kombi oder LKW das 1,5- fache!).
Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 7 Unterrichtseinheiten erforderlich.
(Keine ärztliche Untersuchung, keine Prüfung!)
Gesamtkosten Code 96:
Fahrschule*: 400 €
Behörde**: 49,50 €
Gesamt: 449,50 €
*Inkl. 4 Fahrstunden à 50 min
**FS-Ausstellung
Klasse BE:
Wer im Besitz dieses Führerscheines ist, der darf eine Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger lenken, deren Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen max. 7000 kg beträgt!
Die im Zulassungsschein angegebene max. Anhängelast darf dabei aber nicht überschritten werden und die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (bei geländegängigen PKW,Kombi oder LKW das 1,5- fache!).
Zum Erwerb ist das „volle Programm“ zu absolvieren (theoretische und praktische Ausbildung,Theorie- und Praxisprüfung und ärztliches Gutachten)!
Ausnahme: Besitzt man den Führerschein der Klasse F ist nur eine praktische Ausbildung und Prüfung notwendig!
Gesamtkosten BE-Schein
Fahrschule*: 500 €
Behörde**: 150 €
Gesamt: 650 €
*Inkl. Theorie- und Praxisprüfung, 4 Fahrstunden à 50 min
**Arzt, theoretische und praktische Prüfungsgebühr, FS-Ausstellung
Test
Nachschulungen
Für alle die noch eine Runde drehen wollen (müssen)….
hier die Infos….
Kontakt:
MMag. Werner Klaus
Hotline: 0800 202 501

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